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Anmeldung zur Grundschule in Rathenow für das Schuljahr 2023/2024

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2023 das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum Schuljahr 2023/2024 schulpflichtig und müssen in der Grundschule angemeldet werden.

Die Eltern werden per Post über die Schulanmeldung ihres Kindes informiert und erhalten alle erforderlichen Formulare. Die Unterlagen für die Schulanmeldung sind ausgefüllt (in Druckbuchstaben) und unterschrieben mit den entsprechenden Nachweisen in der Zeit vom 21. November 2022 bis zum 02. Dezember 2022 an die zuständige Grundschule zu übermitteln. Ein persönliches Vorsprechen ist nach vorheriger Absprache möglich.

Folgende Nachweise sind bei der Anmeldung einzureichen:

•    Geburtsurkunde
•    Teilnahmebestätigung an der Sprachstandfeststellung
•    ggf. Bescheinigung vom Jugendamt, wenn Erziehungsberechtigte das alleinige Sorgerecht haben
•    ggf. Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs
•    ggf. Teilnahmebestätigung an sprachtherapeutischen Behandlungen

Eltern, die keine Unterlagen erhalten haben, können die Formulare auf der Internetseite der Stadt Rathenow auf der Seite Formulare im Bereich „Kita und Schule“ herunterladen oder sich an die Stadt Rathenow, Sachgebiet Bildung und Kindereinrichtungen (Tel. 03385 596-402) wenden.

Die aktuelle Schulbezirkssatzung steht auf der Seite Ortsrecht zum Download zur Verfügung.

Download: Tabelle: Zuständige Schule für Schulanfänger aus den Überschneidungsgebieten