Was lockt die Wildschweine in Stadt und Garten?
Das Wildschwein ist eigentlich in großen zusammenhängenden Wald- und Flurgebieten beheimatet. Siedlungsnähe und Ortslagen wurden gemieden. Dies hat sich im Laufe der Zeit jedoch geändert, da Wildschweine als Kulturfolger recht schlau sind. Das Nahrungsangebot, welches insbesondere durch die Landwirtschaft das ganze Jahr reichlich verfügbar ist, führte zu einer starken Vermehrung der Bestände. Auch die immer milder werdenden Winter tragen zur Vermehrung der Bestände bei. Da das Nahrungsangebot aber auch in Wohnsiedlungen sehr reichlich ist, führen die Streifzüge immer häufiger in Parks, Grünanlagen oder Gärten. Hier sind es vor allem Insektenlarven und Würmer in gut gewässerten Flächen, aber auch Gartenabfälle, welche die Schwarzkittel anlocken. Dass die Anwesenheit und die damit verbundenen Schäden als Plage empfunden werden, verwundert wenig. Auch die gelegentliche Furcht vor den schwarzen Gesellen ist nachvollziehbar, aber eigentlich unbegründet.
Wie verhalte ich mich bei der Begegnung mit Wildschweinen?
Wildschweine können sehr gut riechen, sehen aber schlecht und bemerken Sie daher vielleicht erst auf kurze Distanz. Bewahren Sie bei Begegnungen Ruhe. Wildschweine flüchten in der Regel. Da sich jedoch inzwischen viele Tiere an Menschen „gewöhnt“ haben und sie diese in Siedlungsräumen oft nicht als Gefahr ansehen, lassen sie sich manchmal nicht stören. Bleiben Sie stehen, machen Sie sich bemerkbar. Lautes rufen oder in die Hände klatschen hilft zumeist. Wenn nicht, ziehen Sie sich langsam zurück. Lassen Sie den Tieren Fluchtmöglichkeiten. Auf keinen Fall darf ein Wildschwein in einen geschlossenen Raum, in eine Zaun- oder Hausecke gedrängt werden. Halten Sie Ihren Hund an der Leine. Wenn dennoch eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht, also dringendes Handeln erforderlich ist, rufen Sie umgehend die Polizei (110).
Und wenn die Wildschweine meinen Garten heimsuchen?
Für den Schutz des eigenen Grundstückes vor dem Eindringen von Wild ist ausschließlich der Eigentümer oder Pächter zuständig. Um Wildschweine wirksam abzuhalten hilft nur ein stabiler Zaun. Mindestens 1,5 Meter hoch und so fest am Boden, dass er nicht hochgehoben werden kann. Der Zaun sollte daher tief in die Erde eingegraben, im Erdreich nach außen gebogen und verankert werden. Bewährt hat sich auch eine Verblendung des Zaunes mit Baustahlmatten, die fest in der Erde verankert sein müssen. Betonborde und die Verwendung eines Stabmattenzaunes sind ebenfalls sehr geeignet. Sehr wirksam kann auch ein niedriger Elektrozaun sein. Dazu müssen allerdings die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von Personen beachtet werden.
Wer zahlt denn meinen Schaden?
So ärgerlich und traurig für den Grundstücksbesitzer – niemand. Wild in der Natur oder in Siedlungen gehört niemandem. Auch nicht dem Jäger oder Förster oder der Stadtverwaltung. Es ist, solange es sich frei bewegt „herrenlos“. Erst mit der Erlegung darf sich der berechtigte Jäger das Stück Wild aneignen. Keiner hat jedoch die Pflicht ein Wildschwein zu erlegen, auch die Jäger nicht. Wenn sich die Wildschweine in Ihrem Hausgarten laben und Schaden anrichten, besteht kein Anspruch auf Ersatz, denn hier ruht die Jagd. Außerhalb der Jagdflächen, in sogenannten "befriedeten Bezirken", wie Wohnsiedlungen, Grünanlagen, Friedhöfen oder Hausgärten, ist die Jagdausübung aus Sicherheitsgründen gesetzlich verboten.
Was kann noch getan werden?
In besonderen Ausnahmefällen kann eine Ausnahmegenehmigung zur Bejagung erteilt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass eine sichere Jagdausübung überhaupt möglich ist. In den allermeisten Fällen ist das in Siedlungen jedoch nicht der Fall. Deshalb haben wir die Jäger der angrenzenden Jagdbezirke angehalten ihre jagdliche Tätigkeit zu erhöhen um die Bestände auf ein tragbares Maß zu bringen und so die Besuche im Siedlungsraum zu minimieren. Wenn Sie also nachts hin und wieder einen lauten Knall in der Nähe hören, wissen Sie: Die Jäger sind auf der Pirsch und kümmern sich.