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Die Stadtverordnetenversammlung hat am 28. April 2021 beschlossen (Drucksache 060/20), dass sie eine zusätzliche sachkundige Einwohnerin oder einen zusätzlichen sachkundigen Einwohner für alle Fragen rund um den Fahrrad-, PKW- und Fußgängerverkehr in der Stadt für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr benennen möchte. Hintergrund der Entscheidung war, dass auf den Straßen, Rad- und Fußwegen Rathenows immer wieder die unterschiedlichen Interessen der einzelnen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer aufeinandertreffen und Konflikte verursachen.

Gesucht wird eine Person, die sich nach Möglichkeit fachliche Vorkenntnisse zum Thema Verkehr vorweisen kann und Interesse hat, die kommunale Politik unabhängig in allen themenbezogenen Fragen zu beraten. Sachkundige Einwohner haben ein aktives Teilnahmerecht gemäß § 30 Absatz 3 Satz 1 Halbsatz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in dem Ausschuss, in den sie berufen sind. Sie können auf Problemlagen hinweisen und sollen Ideen einbringen, wie Rathenow und die Ortsteile sicherer für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gestaltet werden können. Sachkundige Einwohner dürfen Fragen und Anträge stellen und diese begründen. Ein Stimmrecht besteht nicht.

Die Person muss Einwohnerin beziehungsweise Einwohner der Stadt Rathenow sein und darf darüber hinaus nicht gemäß § 12 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes an der Mitgliedschaft in der Vertretung gehindert und nicht Mitglied der Stadtverordnetenversammlung sein. Eine Alterseinschränkung besteht nicht. Es handelt sich um ein Ehrenamt mit einem Anspruch auf ein Sitzungsgeld gemäß der Entschädigungssatzung der Stadt Rathenow (abrufbar unter Ortsrecht-Allgemeines)

Bis zum 15. Mai 2022 können Interessierte eine formlose Bewerbung mit einer kurzen schriftlichen Vorstellung ihrer Person und ihrer fachlichen Vorkenntnisse per E-Mail an buergermeister@stadt-rathenow.de oder per Post an Stadt Rathenow, Der Bürgermeister, -Persönlich - , Berliner Straße 15, 14712 Rathenow senden. Um die Angabe der Wohnanschrift und einer Telefonnummer wird gebeten.