Kurzbeschreibung
Gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Rathenow ist jede Verunreinigung der Verkehrsflächen und Anlagen über das übliche Maß hinaus verboten.
Hat jemand öffentliche Verkehrsflächen oder Anlagen verunreinigt oder verunreinigen lassen, so muss er unverzüglich für die Beseitigung dieses Zustandes sorgen.
Sperrmüll
- darf nur bei bestehendem Abholtermin und frühestens einen Tag vor dem Termin am Straßenrand bereitgestellt werden
- Sie können bis zu zweimal im Jahr eine kostenlose Sperrmüllabfuhr in Anspruch nehmen
- sollte nach der Abholung etwas liegengeblieben sein, weil es nicht zum Sperrmüll gehört, sind diese Abfälle unverzüglich wieder von der Straße zu nehmen um größere Ablagerungen zu vermeiden
- wer den Sperrmüll mehr als einen Tag vor dem Abholtermin bereitstellt muss mit einem Bußgeld der Ordnungsbehörde rechnen
Schadstoffe
- gehören nicht in den Hausmüll und sind gesondert am Schadstoffmobil bzw. bei den Deponien abzugeben
- zu den Schadstoffen zählen beispielsweise: Öl- und Lackfarben; Altmedikamente; Autobatterien und Batterien; Pflanzenschutzmittel; Leuchtstoff- und Energiesparlampen; quecksilberhaltige Produkte; Kühl- und Bremsflüssigkeit
- restentleerte, ausgetrocknete Farbbüchsen, die mit dem Grünen Punkt versehen sind können im Gelben Sack entsorgt werden
Elektrogeräte
- Verbraucher müssen alle Elektrogeräte einer getrennten Sammlung zuführen und dürfen diese nicht in der Restmülltonne entsorgen
- es sind alle Geräte betroffen, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen
- diese werden wie gehabt über die Sperrmüllabfuhr mitgenommen oder können an den Deponien kostenlos abgegeben werden, es gibt keine Mengenbegrenzung mehr