Kurzbeschreibung
Wer aus einer Wohnung auszieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der neuen zuständigen Meldebehörde unter Angabe seiner neuen Wohnung anzumelden.
Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird.
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss jedoch innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen. Eine schriftliche Auszugsbestätigung in Form der Wohnungsgeberbestätigung ist vorzulegen.
Gebühren
Es werden keine Gebühren für den Meldevorgang erhoben.
Benötigte Dokumente
Personalausweis oder Reisepass
schriftliche Wohnungsgeberbestätigung
Ansprechpartner
Ahrensdorf
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Telefon: 03385 - 596 198
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Grochowski
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Siewert
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Wartenberg
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