Gemeindevertretung
Gemäß § 27 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl die Stadtverordneten für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Für die Kommunalwahl am 26.05.2019 gab es insgesamt 120 Kandidaten auf den Wahlvorschlägen für die Stadtverordnetenversammlung.
Endgültiges Wahlergebnis vom 26.05.2019 liegt vor
Die Wahlergebnisse der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte wurde durch den Wahlausschuss wurde am 28. Mai 2019 festgestellt und stehen somit endgültig fest.
Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung
Termine der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse