Zentrale Bußgeldstelle
Die Zentrale Bußgeldstelle der Stadt Rathenow ist zuständig für die
- Allgemeinen Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeiten bei Verkehrsverstößen
Allgemeine Ordnungswidrigkeiten
sind Verstöße auf allen Rechtsgebieten außerhalb des Straßenverkehrsrecht (z. B.: Gewerbeordnung, Lebensmittelgesetz, Abfallgesetze, Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Rathenow u.v.m.). Die verantwortliche Person wird durch die Behörde ermittelt und gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Voraussetzung für die Einleitung eines Bußgeldverfahrens ist eine Anzeige. Gegebenenfalls wird auch von Amts wegen ermittelt, wenn Tatsachen bekannt werden, die die Einleitung eines Verfahrens rechtfertigen.
Ordnungswidrigkeiten bei Verkehrsverstößen
Im Rahmen der Verkehrsüberwachung werden Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch Außendienstmitarbeiter festgestellt und zur Anzeige gebracht. Die Bearbeitung erfolgt dann durch speziell geschulter Kräfte im Innendienst.
Die Höhe der Verwarnung- und Bußgelder ist im bundeseinheitlich geltenden Verwarnungs- und Bußgeldkatalog festgelegt und steht im Regelfall nicht im Ermessen der Mitarbeiter der Zentralen Bußgeldstelle.
Rechtsgrundlagen
STVO
STVG
Ordnungswidrigkeitengesetz
Verantwortlich: Bau- und Ordnungsamt; Zentrale Bußgeldstelle


