Sondernutzung

Eine Sondernutzung ist die Straßenbenutzung über den Gemeingebrauch hinaus und bedarf der Erlaubnis der Stadt Rathenow.

 

Zur Beachtung:

-  Bei Sperrung des Gehweges und/oder der Fahrbahn bzw. Teilsperrungen der Fahrbahn ist zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Havelland, Dienststelle Nauen, Goethestraße 59/60 in 14641 Nauen einzuholen. (Telefon: 03321 / 403-5330)

-  Die Aufstellung/Ablagerung hat so zu erfolgen, dass der Verkehr nicht mehr als notwendig behindert wird. Der Aufstellungs-/Absperrungsort ist ordnungsgemäß abzusichern und während der Dunkelheit ausreichend zu beleuchten.

-  Der Antragsteller haftet für alle Schäden an den Versorgungs- oder Abwasserleitungen, die während der Sondernutzung entstehen oder später durch Setzungen verursacht werden. Er hat im Schadensfalle auf seine Kosten für sofortige Abhilfe zu sorgen.

 

Gebühren werden nach der Gebührenordnung  für die Sondernutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Rathenow erhoben.

 

Antragsformulare sind im Bau- und Ordnungsamt Rathenow, SG Ordnungsverwaltung erhältlich.

Bei formloser Beantragung sind nachstehende Angaben erforderlich:

-  Antragsteller: Bauherr/Firma mit Anschrift und Telefon

-  ausführende Firma mit Anschrift und Telefon, Verantwortlicher bzw. Bauleiter

-  Ort der Sondernutzung: Straße/Platz mit Hausnummer

-  welche Arbeiten sollen durchgeführt werden

-  Angabe der benötigten Fläche in m²

-  Dauer der Sondernutzung

 

Rechtsgrundlagen

Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Rathenow (pdf, 37Kb)

Gebührensatzung über die Sondernutzung (pdf, 13,6 Kb)

§ 8 Bundesfernstraßengesetz

§ 18 Brandenburgisches Straßengesetz

 

Verantwortlich: Bau- und Ordnungsamt, Sachgebiet Ordnungsverwaltung

 

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