Plakatierung

Das Anbringen oder Anbringen lassen, Aufstellen oder Aufstellen lassen von Plakaten, Anschlägen, Plakatständern und anderen Werbemitteln jeder Art bedarf der Genehmigung.

Zwischen der Stadt Rathenow und der DSM GmbH wurde dazu ein Vertrag geschlossen.

 

Zu beachten:

  • Ein Hinausragen in die Fahrbahn ist nicht gestattet.
  • Die Befestigung ist nur mittels Schnur o. ä. nichtmetallischer Werkstoffe gestattet und ist so vorzunehmen, dass ein eigenständiges Lösen verhindert und somit eine Verkehrsgefährdung ausgeschlossen ist.
  • Darüber hinaus ist das Anbringen von Plakaten und anderen Werbemitteln an Verkehrszeichen oder Bäumen verboten.
  • Ebenso ist die Anbringung von Werbemitteln in Kreuzungsbereichen unzulässig.
  • Als Kreuzungsbereich gilt beidseitig der Bereich bis zu 50 m vor dem Schnittpunkt der einmündenden Straße.
  • Im übrigen gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen Werbesatzung.

 

Die Gebühren werden durch die DSM GmbH erhoben.

 

Der Antrag sollte enthalten:

Antragsteller mit Telefon-Nr., Anzahl der Plakate, Format, Motiv und Zeitraum der Werbung

Anträge sind zu richten an:

DSM GmbH

c/o Ströer Media Deutschland GmbH & Co KG

Geschäftsstelle Cottbus, Deffkestraße 14

03044 Cottbus

Ansprechpartner: Frau Ina Juckel

Tel.:  0355 - 701217

Fax:  0355 - 701 216

 

Verantwortlich: Bau- und Ordnungsamt, Sachgebiet Ordnungsverwaltung

 

Kontakt