Hundehaltung

Informationen für Hundehalter über die Regelungen der Brandenburgischen Hundehalterverordnung

Durch den Innenminister des Landes Brandenburg wurde am 16. Juni 2004 die neue Brandenburgische Hundehalterverordnung erlassen.

In dieser sind die maßgeblichen Regelungen festgehalten, die sicherstellen sollen, dass die Haltung und das Führen von Hunden so erfolgt, dass eine Gefährdung von Menschen und Tieren weitgehend ausgeschlossen ist.

 

Im folgenden hier nun die wichtigsten Punkte, die zu beachten sind:

 

1. Das Führen und Halten von Hunden

  • Hunde dürfen nur von Personen geführt werden, die körperlich und geistig jederzeit in der Lage sind, den Hund so zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.
  • Der Hund ist außerhalb befriedeten Besitztums jederzeit zu beaufsichtigen.
  • Bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, auf Sport- und Campingplätzen, sowie auf Zuwegungen und in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern gilt eine allgemeine Leinenpflicht, wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist.
  • Auf Kinderspielplätze und an öffentliche Badestellen sind Hunde ausgeschlossen.
  • Grundstücke auf denen Hunde gehalten werden, müssen gegen ein Entweichen des Hundes ausreichend gesichert sein.

 

2. Meldepflichtige Hunde

Hunde, die schwerer sind als 20 Kilogramm oder eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern haben, sind neben der steuerlichen Anmeldung, auch dem Ordnungsamt zu melden. Vorraussetzung dafür ist, dass der Hund mittels Mikrochip-Transponder nach ISO-Standard gekennzeichnet ist. Diese Kennzeichnung wird vom Tierarzt vorgenommen. Darüber hinaus hat der Hundhalter ein persönliches Führungszeugnis zum Nachweis der notwendigen Zuverlässigkeit vorzulegen.

 

3. Gefährliche Hunde

Zu den gefährlichen Hunden gehören im Land Brandenburg unter anderen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und American Pitbull Terrier (Kategorie 1). Dazu kommen die Hunde der Kategorie 2, wie etwa Dobermann, Rottweiler und Mastiff. Die Haltung von Hunden der Kategorie 1 ist im Land Brandenburg inzwischen verboten. Hunde der Kategorie 2 müssen an einem Wesenstest teilnehmen, um ihre Ungefährlichkeit nachzuweisen.

 

Weitergehende Informationen zu der Thematik erhalten Sie im Bau- und Ordnungsamt unter der Telefonnummer 596-184.

Den Text der Hundehalterverordnung erhalten Sie gegen Kostenerstattung im Bürgerservicebüro der Stadtverwaltung. Darüber hinaus finden Sie ihn im Internet unter www.brandenburg.de.

 

Verantwortlich: Bau- und Ordnungsamt, Sachgebiet Ordnungsverwaltung

 

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