Neben anzeigepflichtigen Gewerben bedürfen einige Gewerbe einer Erlaubnis.
Dazu zählen:
Maklertätigkeit
Pfandleihgewerbe
Bewachungsgewerbe
Versteigerergewerbe
Betreiben einer Spielhalle
Aufstellen von Geldspielgeräten
Der zukünftige Gewerbetreibende stellt einen schriftlichen Antrag. Vor Erlaubniserteilung erfolgt die Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers.
Maklererlaubnis mindestens 190,00 Euro, maximal 950,00 Euro
Pfandleihgewerbe mindestens 102,50 Euro, maximal 921,00 Euro
Bewachungsgewerbe mindestens 128,00 Euro, maximal 1279,00 Euro
Versteigerergewerbe mindestens 200,00 Euro, maximal 1500,00 Euro
Spielhallenerlaubnis mindestens 255,50 Euro, maximal 2046,00 Euro
Automatenaufstellererlaubnis mindestens 102,50 Euro, maximal 1023,00 Euro
Reisegewerbe mindestens 40,00 Euro, maximal 500,00 Euro
polizeiliches Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Auskunft in Steuersachen
Darüber hinaus sind bei einzelnen Erlaubnissen weitere Unterlagen, z.B. Versicherungsnachweis, Miet- oder Pachtvertrag, Bankbürgschaft, notwendig.
Gewerbeordnung
Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Europaangelegenheiten