Bürgerservice

Anliegen A-Z: Erlaubnispflichtiges Gewerbe

Beschreibung

Neben anzeigepflichtigen Gewerben bedürfen einige Gewerbe einer Erlaubnis.

Dazu zählen:

Maklertätigkeit

Pfandleihgewerbe

Bewachungsgewerbe

Versteigerergewerbe

Betreiben einer Spielhalle

Aufstellen von Geldspielgeräten

Der zukünftige Gewerbetreibende stellt einen schriftlichen Antrag. Vor Erlaubniserteilung erfolgt die Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers.

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Gebühren

Maklererlaubnis                       mindestens 190,00 Euro, maximal 950,00 Euro

Pfandleihgewerbe                   mindestens 102,50 Euro, maximal 921,00 Euro

Bewachungsgewerbe              mindestens 128,00 Euro, maximal 1279,00 Euro

Versteigerergewerbe               mindestens 200,00 Euro, maximal 1500,00 Euro

Spielhallenerlaubnis                 mindestens 255,50 Euro, maximal 2046,00 Euro

Automatenaufstellererlaubnis  mindestens 102,50 Euro, maximal 1023,00 Euro

Reisegewerbe                          mindestens 40,00 Euro, maximal 500,00 Euro

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Benötigte Unterlagen

polizeiliches Führungszeugnis

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Auskunft in Steuersachen

Darüber hinaus sind bei einzelnen Erlaubnissen weitere Unterlagen, z.B. Versicherungsnachweis, Miet- oder Pachtvertrag, Bankbürgschaft, notwendig.

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Gewerbeordnung

Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner

Herr Martin Seidel
Telefon: 03385 - 596 372

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