Bürgerservice

Anliegen A-Z: Gleichgeschlechtliche Partnerschaften

Beschreibung

Eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft kann im Standesamt am Hauptwohnsitz der Lebenspartner begründet werden. In jedem Fall sollte im Vorfeld eine Beratung durch den Standesbeamten wahrgenommen werden, um unnötige Wege zu vermeiden. Die Begründung einer Lebenspartnerschaft ist kostenpflichtig.

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Gebühren

Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft:

nach deutschem Recht : 40,00 EURO

nach ausländischem Recht : 80,00 EURO

 

im Amtsraum des Standesamtes

während der allgemeinen Öffnungszeiten : 30,00 EURO

außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten : 50,00 EURO

 

außerhalb des Amtsraumes

während der allgemeinen Öffnungszeiten: 60,00 EURO

außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten: 80,00 EURO

 

Alle weiteren Gebühren können erfragt werden.

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Benötigte Unterlagen

Individuell beim Standesamt zu erfragen.

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Personenstandsgesetz

Lebenspartnerschaftsgesetz

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartnerin

Frau Vera Scheel
Telefon: 03385 - 596 132

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