Eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft kann im Standesamt am Hauptwohnsitz der Lebenspartner begründet werden. In jedem Fall sollte im Vorfeld eine Beratung durch den Standesbeamten wahrgenommen werden, um unnötige Wege zu vermeiden. Die Begründung einer Lebenspartnerschaft ist kostenpflichtig.
Bürgerservice
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Anliegen A-Z: Gleichgeschlechtliche Partnerschaften
Beschreibung
Gebühren
Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft:
nach deutschem Recht : 40,00 EURO
nach ausländischem Recht : 80,00 EURO
im Amtsraum des Standesamtes
während der allgemeinen Öffnungszeiten : 30,00 EURO
außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten : 50,00 EURO
außerhalb des Amtsraumes
während der allgemeinen Öffnungszeiten: 60,00 EURO
außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten: 80,00 EURO
Alle weiteren Gebühren können erfragt werden.
Benötigte Unterlagen
Individuell beim Standesamt zu erfragen.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Personenstandsgesetz
Lebenspartnerschaftsgesetz
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartnerin
Frau
Vera Scheel
Telefon: 03385 - 596 132


