Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.
Zur Antragstellung muss der Ausweisbewerber persönlich erscheinen.
Personalausweise werden für eine Dauer von zehn Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ist das Dokument sechs Jahre gültig.
Seit dem 1. November 2010 wird nur noch der elektronische Personalausweis ausgestellt. Neben den sichtbaren Daten enthält der neue Personalausweis im Inneren einen kontaktlosen Chip, auf dem neben den Ausweisdaten auch das digitale Lichtbild und (freiwillig) Fingerabdrücke des Ausweisinhabers gespeichert werden.
Neu ist weiterhin:
1. die Online-Ausweisfunktion
Mit dieser Funktion können Sie sich im Internet oder an Automaten sicher und eindeutig anmelden.
2. die qualifizierte elektronische Signatur
Mit ihr kann man online Verträge, Anträge und Urkunden unterzeichnen. Die Nutzung ist freiwillig. Der Inhaber sollte sich an staatlich akkreditierte Anbieter wenden.
Wir händigen Ihnen bereits bei der Antragstellung eine Informationsbroschüre aus, in der alle wichtigen Details zusammengefasst sind.
Nach Erhalt des sog. PIN-Briefes von der Bundesdruckerei können Sie Ihren neuen Ausweis bei uns abholen. Der Brief enthält die Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort.
Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren und neun Monaten erhalten keinen PIN-Brief.
Was ist beim Verlust Ihres Personalausweises zu beachten?
Die Ausweisbehörde ist unverzüglich über den Verlust oder das Wiederauffinden eines Personalausweises zu informieren.
Besitzt das Dokument eine eingeschalteter eID-Funktion, muss diese gesperrt werden, um die Nutzung der Online-Funktion zu verhindern.
Die Sperrung können Sie über den telefonische Sperrnotruf 0180- 1-33 33 33 vornehmen. (Mo ? So 0.00-24.00 Uhr, auch aus dem Ausland erreichbar).
Für die Sperrung benötigen Sie das Sperrkennwort, das Ihnen mit dem PIN-Brief durch die Bundesdruckerei zugesandt wurde.
Sollten Sie die digitale Signatur nutzen, bedenken Sie, dass Sie diese separat sperren lassen müssen.
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie unter: www.personalausweisportal.de


