Das Gewerbezentralregister ist beim Bundesamt für Justiz angesiedelt und beinhaltet geahndete Verstöße, Untersagungen u. ä. im gewerblichen Bereich.
Die Auskünfte werden z. B. benötigt bei Ausschreibungen und Gewerbeerlaubnisse.
Sie dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister für Einzelpersonen sind beim Sachgebiet Bürgerservice zu beantragen.


