Bürgerservice

Anliegen A-Z: Anliegerpflichten

Beschreibung

Der öffentliche Bereich vor den Grundstücken ist durch die Grundstückseigentümer nach Bedarf zumindest aber 14- tägig von Schmutz, Unrat und Unkraut zu befreien und die Rasenflächen sind nach Bedarf, zumindest jedoch alle drei Wochen zu mähen bzw. zu pflegen.

 

Des Weiteren sind die Gehwege, werktags bis spätestens 08.00 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen bis 09.00, von Schnee freizuhalten und bei Eis- und Schneeglätte zu streuen.

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Gebühren

Soweit die Reinigungs- und Winterdienstpflicht der Fahrbahnen und Gehwege durch die Stadt Rathenow übernommen wird, sind von den Grundstückseigentümern Straßenreinigungsgebühren zu entrichten. Diese richten sich nach der Straßenfrontlänge des Grundstückes und variieren je nach dem Umfang der Leistungen.

Gebührensatzung Straßenreinigung

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Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartnerin

Frau Carolin Otto
Telefon: 03385 - 596 571

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