Ausstellen von Personenstandsurkunden der in Rathenow registrierten Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle.
Hierzu zählen:
- Geburtsurkunde
- Abstammungsurkunde
- Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde
Personenstandsurkunden werden seit Oktober 1874 ausgestellt.
Bei Abforderung der Urkunde muss der Antragsteller sein rechtliches Interesse für die Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen. Personen, die auf der Urkunde benannt sind, haben einen berechtigten Zugriff. Nichtgenannte Personen müssen anhand von anderen Urkunden oder Dokumenten rechtliches Interesse nachweisen.