Bürgerservice

Anliegen A-Z: Abmeldung

Beschreibung

Wer aus einer Wohnung auszieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der neuen zuständigen Meldebehörde unter Angabe seiner neuen Wohnung anzumelden.

Die Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland und wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird.

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Gebühren

Es werden keine Gebühren für den Meldevorgang erhoben.

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Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

BbgMeldeG

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner(innen)

Frau Heidelinde Ahrensdorf
Telefon: 03385 - 596 198

Frau Petra Grochowski
Telefon: 03385 - 596 174

Frau Carla Paetzold
Telefon: 03385 - 596 176

Frau Carmen Schwarzlose
Telefon: 03385 - 596 177

Frau Anke Wartenberg
Telefon: 03385 - 596 173

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