Anliegen A-Z: Abmeldung
Beschreibung
Wer aus einer Wohnung auszieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der neuen zuständigen Meldebehörde unter Angabe seiner neuen Wohnung anzumelden.
Die Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland und wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird.
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Gebühren
Es werden keine Gebühren für den Meldevorgang erhoben.
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Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
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Rechtsgrundlagen (Allgemein)
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Zuständige Organisationseinheit(en)
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Ansprechpartner(innen)
Frau
Heidelinde Ahrensdorf
Telefon: 03385 - 596 198
Frau
Petra Grochowski
Telefon: 03385 - 596 174
Frau
Carla Paetzold
Telefon: 03385 - 596 176
Frau
Carmen Schwarzlose
Telefon: 03385 - 596 177
Frau
Anke Wartenberg
Telefon: 03385 - 596 173
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