Bürgerservice

Anliegen A-Z: Kinderreisepass

Beschreibung

Seit dem 1. November 2007 ist der Kinderreisepass sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Alle sich im Umlauf befindlichen noch gültigen Kinderreisepässe (die vor dem 1. 11.2007 ausgestellt wurden) werden nur noch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert.

Der Kinderreisepass wird mit Lichtbild ausgestellt.

Antragsteller sind die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil. Das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Beantragung bzw. Verlängerung anwesend sein.   

Reiseinformationen auch über Auswärtiges Amt

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Gebühren

13,00 EUR für die Ausstellung eines Kinderreisepasses

6,00 EUR für die Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses

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Benötigte Unterlagen

- gültiger Personalausweis oder gültiger Pass des/der Antragstellers

- ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei (siehe Bürgerservice der Bundesdruckerei)

- die Geburtsurkunde des Kindes oder Familienstammbuch

- bei alleinsorgeberechtigten Elternteilen der Sorgerechtsbeschluss oder das rechtskräftige Scheidungsurteil

- schriftliche Zustimmung beider Elternteile oder Sorgeberechtigten zur Ausstellung des Kinderpasses (die Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservice bereit)

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Passgesetz

Passgebührenverordnung

Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner(innen)

Frau Heidelinde Ahrensdorf
Telefon: 03385 - 596 198

Frau Petra Grochowski
Telefon: 03385 - 596 174

Frau Carla Paetzold
Telefon: 03385 - 596 176

Frau Carmen Schwarzlose
Telefon: 03385 - 596 177

Frau Anke Wartenberg
Telefon: 03385 - 596 173

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