Anliegen A-Z: Kinderreisepass
Beschreibung
Seit dem 1. November 2007 ist der Kinderreisepass sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Alle sich im Umlauf befindlichen noch gültigen Kinderreisepässe (die vor dem 1. 11.2007 ausgestellt wurden) werden nur noch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert.
Der Kinderreisepass wird mit Lichtbild ausgestellt.
Antragsteller sind die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil. Das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Beantragung bzw. Verlängerung anwesend sein.
Reiseinformationen auch über Auswärtiges Amt
Seitenanfang
Gebühren
13,00 EUR für die Ausstellung eines Kinderreisepasses
6,00 EUR für die Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses
Seitenanfang
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder gültiger Pass des/der Antragstellers
- ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei (siehe Bürgerservice der Bundesdruckerei)
- die Geburtsurkunde des Kindes oder Familienstammbuch
- bei alleinsorgeberechtigten Elternteilen der Sorgerechtsbeschluss oder das rechtskräftige Scheidungsurteil
- schriftliche Zustimmung beider Elternteile oder Sorgeberechtigten zur Ausstellung des Kinderpasses (die Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservice bereit)
Seitenanfang
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Passgesetz
Passgebührenverordnung
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
Seitenanfang
Zuständige Organisationseinheit(en)
Seitenanfang
Ansprechpartner(innen)
Frau
Heidelinde Ahrensdorf
Telefon: 03385 - 596 198
Frau
Petra Grochowski
Telefon: 03385 - 596 174
Frau
Carla Paetzold
Telefon: 03385 - 596 176
Frau
Carmen Schwarzlose
Telefon: 03385 - 596 177
Frau
Anke Wartenberg
Telefon: 03385 - 596 173
Seitenanfang