Für den Start ins Eheglück möchten wir Sie darüber informieren, welche formellen Voraussetzungen nach dem Personenstandsrecht verbindlich sind.
Die Eheschließung ist von den Verlobten beim Standesamt frühestens ein halbes Jahr im Voraus anzumelden. Beide Anragsteller sollten dazu persönlich erscheinen. Ist ein Partner verhindert, so sollte durch ihn eine schriftliche Erklärung vorliegen, dass er mit der Anmeldung der Eheschließung durch seinen Verlobten einverstanden ist.
Ein Vordruck ist dazu im Standesamt erhältlich.
Familienstand, Vorehen, Staatsangehörigkeit usw. entscheiden über die notwendigen Unterlagen bei der Anmeldung.
Bitte lassen Sie sich deshalb rechtzeitig durch unsere Standesbeamtinnen persönlich beraten.
Das Standesamt Rathenow neben dem Eheschließungsraum, am Hauptsitz im Rathaus, auch Eheschließungsorte im historischem Ambiente an. Jeder dieser Orte hat einen besonderen Bezug zu unserer Stadt und seinen ganz eigenen Charme der unverwechselbar ist.
Einen kleinen Vorgeschmack können wir Ihnen bereit heute auf unserer Seite "Ehe-(T)räume" bieten.


