Anliegen A-Z: Abbrennen von Feuerwerken
Beschreibung
Für jedes Feuerwerk, welches außerhalb des Silvesterabends abgebrannt werden soll, bedarf es der Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde.
Das Feuerwerk darf höchstens 30 Minuten andauern und muss um 22.30 Uhr beendet sein. In den Monaten Juni und Juli kann eine Genehmigung bis 23.00 Uhr erfolgen.
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Gebühren
Für die Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro fällig.
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Benötigte Unterlagen
Zur Beantragung der Ausnahmegenehmigung für Feuerwerke der Klasse II ist ein Antrag mit folgendem Inhalt zu stellen:
- die für das Abbrennen verantwortliche Person mit Namen und Wohnanschrift
- den Ort, Tag, Zeitpunkt und die Dauer des Feuerwerkes
- die genaue Ortsangabe und
- die Feuerwerksklasse, Umfang des Feuerwerkes mit Angabe der abzubrennenden Artikelbezeichnungen
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Formulare
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Rechtsgrundlagen (Allgemein)
§ 12 Landesimmissionsschutzgesetz
§§ 23, 24 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
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Zuständige Organisationseinheit(en)
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Ansprechpartner(innen)
Frau
Carolin Otto
Telefon: 03385 - 596 571
Frau
Carolin Otto
Telefon: 03385 - 596 571
Frau
Carolin Otto
Telefon: 03385 - 596 571
Frau
Carolin Otto
Telefon: 03385 - 596 571
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