Gemäß § 55 GO ist die Stadtverordnetenversammlung Rathenow verpflichtet, als beschließenden Ausschuss den Hauptausschuss zu bilden. Der Hauptausschuss hat 11 Mitglieder, die sich aus den einzelnen Fraktionen zusammensetzen. Der Bürgermeister Ronald Seeger ist Vorsitzender des Hauptausschusses.

Gemäß § 50 GO hat die Stadtverordnetenversammlung zur Vorbereitung der Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung weitere Ausschüsse gebildet. Die beratenden Ausschüsse haben die Aufgabe, die im Hauptausschuss oder in der Stadtverordnetenversammlung zu beschließenden Beschlussvorlagen im Vorfeld zu beraten, Festlegungen dazu zu treffen und ggf. Änderungsvorschläge zu machen.

Zuständigkeiten des Hauptausschusses: Abstimmung aller Ausschüsse aufeinander, Planung der Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung. Der Hauptausschuss beschließt über die Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung, aber auch nicht der Kompetenz des Bürgermeisters obliegen.