Anliegerpflichten

Der öffentliche Bereich vor den Grundstücken ist durch die Grundstückseigentümer nach Bedarf, zumindest aber 14-tägig von Schmutz, Unrat und Unkraut zu befreien. Die Rasenflächen sind nach Bedarf, zumindest jedoch alle drei Wochen zu mähen bzw. zu pflegen. Des Weiteren sind die Gehwege werktags bis spätestens 08.00 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen bis 09.00 Uhr von Schnee freizuhalten und bei Eis- und Schneeglätte zu streuen.

Soweit die Reinigungs- und Winterdienstpflicht durch die Stadt Rathenow übernommen wird, sind von den Grundstückseigentümern Straßenreinigungsgebühren zu entrichten. Diese richten sich nach der Straßenfrontlänge des Grundstückes und variieren je nach dem Umfang der Leistungen.

 

Rechtsgrundlagen:

Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Rathenow (PDF-Dokument, 87k)

Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Rathenow (PDF-Dokument, 79k)

Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Rathenow (PDF-Dokument, 41k)

 

Verantwortlich: Bau- und Ordnungsamt, Sachgebiet Ordnungsverwaltung

 

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