Abbrennen von Feuerwerk

Jeder, der ein Feuerwerk außerhalb des Silvesterabends abbrennen will, benötigt eine Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde.

Das Feuerwerk darf höchstens 30 Minuten andauern und muss um 22.30 Uhr beendet sein. In den Monaten Juni und Juli ist eine Genehmigung bis 23.00 Uhr möglich.

Für die Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro erhoben.

Zur Beantragung der Ausnahmegenehmigung für Feuerwerke der Klasse II ist ein Antrag mit folgendem Inhalt zu stellen:

·   die für das Abbrennen verantwortliche Person mit Namen und Wohnanschrift

·   den Ort, Tag, Zeitpunkt und die Dauer des Feuerwerkes

·   die genaue Ortsangabe und

·   die Feuerwerksklasse, Umfang des Feuerwerkes mit Angabe der abzubrennenden Artikelbezeichnungen

 

Rechtsgrundlagen

§ 12 Landesimmissionsschutzgesetz

§§ 23, 24 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

 

Verantwortlich: Bau- und Ordnungsamt, Sachgebiet Ordnungsverwaltung

 

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